FAQs: Logo


Durch die Anmeldung des Logos beim Deutsches Patent- und Markenamt kurz DPMA   dpma.de Auch ab einer gewissen Bekanntheit greift wiederum das Markengesetz (§§ 14 und 4), das Logos als Marken schützen kann. Wir von K10 als Urheber geben unseren Kunden ein ausschließliches Nutzungsrecht nach § 31 UrhG für alle bestellten Zwecke und Medien.
Sicher ist Ihnen der günstige Preis aufgefallen. Nur durch einen Digitalisierten Verkauf können wir diese Preise anbieten.  
Ja, selbstverständlich, auch die Datensicherung kann der neue Inhaber /Nutzer abrufen. Einen reinen An- und Verkauf unserer Logos lehnen wir ab.
Wenn Sie uns einen genauen Farbton nennen dann werden wir nur 15 Minuten berechnen.
Alle Deseinerinnen und Desiner haben ein Studium abgeschlossen. Entweder Diplom Grafikdesiner oder Master of Arts (MA) Branding Design / Grafikdesign
Bevor die Finalzeichnung / Reinzeichnung erstellt wird bekommen Sie den Entwurf zur Abstimmung bzw. Feinabstimmung zugeschickt. Wir passen an – bis das Logo Ihnen gefällt.