FAQs: Logo


Durch die Anmeldung des Logos beim Deutsches Patent- und Markenamt kurz DPMA   dpma.de Auch ab einer gewissen Bekanntheit greift wiederum das Markengesetz (§§ 14 und 4), das Logos als Marken schützen kann. Wir von K10 als Urheber geben unseren Kunden ein ausschließliches Nutzungsrecht nach § 31 UrhG für alle bestellten Zwecke und Medien.

Die Kosten für das Logo entstehen nicht erst dann, wenn Sie es aktiv nutzen, sondern durch die kreative Entwicklungsleistung selbst.

Wenn Sie ein Logo bei uns beauftragen, zahlen Sie für:

  • die Analyse und das Briefing

  • die Ideenentwicklung und mehrere Entwurfsrunden

  • die Ausarbeitung des finalen Designs

  • die saubere technische Umsetzung (Dateiformate, Farben, Varianten etc.)

  • die übertragenen Nutzungsrechte

All diese Leistungen sind bereits erbracht – unabhängig davon, ob Sie das Logo später verwenden oder sich dagegen entscheiden. Das ist ähnlich wie bei einem Architekten: Sie zahlen für den Plan, auch wenn Sie das Haus am Ende doch nicht bauen.

Natürlich ist es schade, wenn ein gutes Logo ungenutzt bleibt. Wenn Sie möchten, können wir aber gern gemeinsam prüfen, ob und wie wir es in Zukunft doch sinnvoll einsetzen oder anpassen können, damit sich Ihre Investition bestmöglich lohnt.

 
Ja, selbstverständlich, auch die Datensicherung kann der neue Inhaber /Nutzer abrufen. Einen reinen An- und Verkauf unserer Logos lehnen wir ab.
Wenn Sie uns einen genauen Farbton nennen dann werden wir nur 15 Minuten berechnen.
Alle Deseinerinnen und Desiner haben ein Studium abgeschlossen. Entweder Diplom Grafikdesiner oder Master of Arts (MA) Branding Design / Grafikdesign
Bevor die Finalzeichnung / Reinzeichnung erstellt wird bekommen Sie den Entwurf zur Abstimmung bzw. Feinabstimmung zugeschickt. Wir passen an – bis das Logo Ihnen gefällt.